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| 2025-02-18T19:45:23+01:00 | VG Mainz entscheidet... | ..."Die Partei" hat recht... |
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Das ZDF muss den Wahlwerbespot von "Die Partei" nach der Entscheidung des VG Mainz nun doch senden:
[Ein Wahlwerbespot] dürfe von einer Rundfunkanstalt zurückgewiesen werden, wenn der Wahlwerbespot evident gegen (Straf-)Gesetze verstoße und dieser Verstoß schwer wiege. Ein solcher Fall sei [...] nicht anzunehmen. Die Sequenz deute eine fiktive Vergewaltigungshandlung [...] dar. Für den durchschnittlichen Betrachter sei eindeutig erkennbar, dass es sich um eine satirische Überzeichnung handele.
Ich weiß, was ihr jetzt sagt: "Das ZDF - das sind dann wohl diese überdurchschnittlichen Betrachter". Genau! Und der Streisand-Effekt schlägt wieder einmal kräftig zu. Wer den Sport also noch nicht gesehen hat, sollte sich die 1:31-Minuten lange Inszenierung durchaus gönnen.